Für die Erwachsenenbildung in Erasmus+ gibt es ab 2021 ein Akkreditierungsverfahren. Nach aktuellem Informationsstand ist die Akkreditierung verpflichtend für alle Antragsteller*innen. Hinzu kommt, dass für die EB eine deutlich kürzere Antragsfrist gilt.
Die Akkreditierungen im Programmteil Erwachsenenbildung sind eine zentrale Neuerung in der Förderperiode ab 2021. Nach erfolgreicher Akkreditierung erhalten Projektträger für die Dauer der gesamten Periode 2021-2027 vereinfachten Zugang zu Finanzhilfen.
Anders als in Erasmus+ Jugend ist die Akkreditierung in der Erwachsenenbildung nicht nur für Vielantragsteller gedacht. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen alle Organisationen, die ab 2021 mit der Leitaktion 1 der Erasmus+ Erwachsenenbildung arbeiten wollen, eine Akkreditierung vorweisen können. Die Leitaktion 1 beinhaltet derzeit vor allem Schulungen für Mitarbeitende in Europa und ab 2021 möglicherweise auch Mobilitäten für Lernende. Fortbildungen, Seminare, Fachtagungen und Hospitationen können über Erasmus+ Erwachsenenbildung finanziert werden.
Anträge auf Akkreditierung können vorerst bis zum 29. Oktober 2020 auf elektronischem Wege bei der jeweiligen Nationalagentur eingereicht werden.
Weitere Informationen und Links finden sich auf der Internetseite des Europabüros.