Die Bundesregierung plant, Weiterbildung künftig stärker zu besteuern als bisher. Durch versteckte Änderungen im neuen Gesetz zur Förderung der Elektromobilität drohen etwa Kurse für Senior*innen umsatzsteuerpflichtig – und damit deutlich teurer – zu werden. Aus Sicht der Bildungsträger führt das im Bundeskabinett am 31.07.2019 verabschiedete Gesetz zu einer Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen.
Die Spitzenverbände der öffentlich geförderten Weiterbildung in Deutschland haben die Bundesregierung daher aufgefordert, Bildungsangebote weiterhin von der Umsatzsteuer auszunehmen. Mit der geplanten Gesetzesänderung widerspreche die Regierung ihren eigenen bildungspolitischen Zielen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. Bildung für alle dürfe nicht durch steuerrechtliche Details verhindert werden.
Die mit EU-Vorgaben begründete Neuregelung sieht unter anderem vor, dass nur berufsbezogene Weiterbildung künftig umsatzsteuerfrei bleiben soll. Diese Änderung bringt erhebliche Mehrkosten für ältere Menschen, Familien, Alleinerziehende und pflegende Angehörige mit sich, die keinen unmittelbaren beruflichen Nutzen geltend machen können. Menschen mit geringem Einkommen werden durch höhere Teilnahmebeiträge besonders benachteiligt.
Die Bildungsverbände sind überzeugt, dass die gesetzlichen Vorgaben der EU einen deutlich größeren Ermessensspielraum zulassen und die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsmaßnahmen mit EU-Recht vereinbar ist.
Unterzeichner*innen der Stellungnahme sind die KEB Deutschland, die Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE), der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV), der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und vom DVV getragene Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben, der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) sowie der Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum.