Der Bundestag hat die geplanten Steuererhöhungen auf Weiterbildung abgelehnt. In seiner Sitzung am 07.11.2019 beschloss das Parlament, den einschlägigen Artikel 10 aus dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ zu streichen. Damit bleiben Bildungsangebote bis auf Weiteres auch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht unmittelbar beruflichen Zwecken dienen.
Die KEB Deutschland begrüßt die Entscheidung des Bundestages. KEB-Bundesvorsitzende Elisabeth Vanderheiden betonte, dass der Erfolg nur durch das große Engagement vieler Kolleg*innen in den Einrichtungen vor Ort und in der Bundesgeschäftsstelle möglich gewesen sei. Geschäftsführerin Andrea Heim sprach von einem erfreulichen Ergebnis: „Dieser Erfolg zeigt, dass wir gemeinsam viel erreichen können. Wir werden weiterhin aufmerksam bleiben und uns dafür einsetzen, dass die allgemeine Weiterbildung steuerfrei bleibt.“
Gemeinsam mit den anderen Trägern der öffentlich geförderten Weiterbildung hatten die KEB und ihre Mitglieder sich seit mehreren Monaten dafür eingesetzt, die bisherige Rechtslage beizubehalten. Am 14.10.2019 plädierten alle vom Finanzausschuss des Bundestages geladenen Bildungsexpert*innen, darunter KEB-Geschäftsführerin Heim, einstimmig gegen die geplanten Änderungen. Nachdem sich bereits der Bundesrat den Bedenken angeschlossen hatte, stellten die Regierungsfraktionen schließlich selbst den Antrag auf die geplante Neuregelung zu verzichten. Einzelne Redner*innen wiesen in der Plenardebatte allerdings darauf hin, dass die Änderungsvorschläge damit noch nicht endgültig vom Tisch seien.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sah vor, das Umsatzsteuergesetz (UStG) dahingehend zu ändern, dass Weiterbildungsangebote, die der „reinen Freizeitgestaltung“ dienen, künftig umsatzsteuerpflichtig sein sollten. Dadurch wären je nach Auslegung Veranstaltungen der religiös-ethischen Bildung, Familienbildung oder Extremismusprävention deutlich teurer geworden. Höhere Teilnahmenbeiträge hätten vor allem Senior*innen, Familien oder pflegende Angehörige benachteiligt, die keinen beruflichen Nutzen geltend machen können.