Umsatzsteuerbefreiung der allgemeinen Weiterbildung erhalten

„Die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen wollen wir europa-rechtskonform beibehalten“. Dies ist eines der wichtigsten Vorhaben der Ampel-Koalition im Bereich der Erwachsenenbildung, beschrieben im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“. Die Träger der gemeinwohlorientierten Weiterbildung fordern die Bundesregierung auf, dieses Versprechen jetzt in die Tat umzusetzen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DVV), des Bundesarbeitskreises Arbeit und Leben, des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten, des Verbandes der Bildungszentren im ländlichen Raum, der Katholischen Erwachsenenbildung Deutschland und der Deutschen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung betonen die Weiterbildungsverbände, dass Weiterbildung auch in Zukunft für alle Menschen in unserem Land zugänglich und bezahlbar bleiben muss. Die Angebote der gemeinwohlorientierten Weiterbildung helfen, die weitreichenden Veränderungen durch gesellschaftliche Transformationsprozesse zu verstehen und bieten Orientierung. Weiterbildung ist vorsorgende Sozialpolitik.

Mit Blick auf eine EU-konforme Umsetzung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, stellen die Träger allgemeinen Weiterbildung fest, dass diese möglich ist, ohne dass dabei die Angeobte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung umsatzsteuerpflichtig werden. Gemeinsam rufen sie die Bundesregierung dazu auf, „im Sinne einer für alle zugänglichen Weiterbildung, den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum der Mehrwertsteuersystemrichtlinie zu nutzen und den Erhalt der Umsatzsteuerfreiheit für alle unsere Angebote zu sichern.“

Die Stellungnahme der Weiterbildungsträger im Wortlaut