Neuer Vertrag ermöglicht digitales Vervielfältigen von Noten

Die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben erstmals einen Gesamtvertrag abgeschlossen, der die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten regelt. Der Vertrag gilt auch für Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung einschließlich Familienbildungsstätten.

Bislang galt ein Pauschalvertrag, der z. B. das Erstellen von Liedblättern für Gottesdienste erlaubte. Im Unterschied dazu gilt die neue Vereinbarung auch für digitale Kopien. Katholische Bildungshäuser, Gemeinden und andere Einrichtungen können damit vereinfachte Lizenzverträge abschließen und erhalten einen Preisnachlass von 20 Prozent auf alle Nutzungen.

Weitere Informationen zum Vertrag enthält die gemeinsame Pressemitteilung auf den Seiten des VDD und der VG Musikedition. Dort findet sich auch ein Link zum Antragsformular.